Allgemeine Geschäftsbedingungen der Einkaufsagentur Korn

Allgemeines

Allen Lieferungen und Leistungen liegen diese Geschäftsbedingungen zugrunde. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Entgegenstehende Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart sind. Nebenabreden sowie Ergänzungen des Vertrages sind rechtsunwirksam, soweit sie nicht schriftlich von der Einkaufsagentur Korn bestätigt worden sind. Die Einkaufsagentur Korn ist berechtigt, Ansprüche aus der Geschäftsverbindung mit seinen Kunden abzutreten.

Vermittlungen

Kommt der Vertrag zwischen dem Kunden der Einkaufsagentur Korn und einem durch die Einkaufsagentur Korn vermittelten Händler bzw. Dienstleister zustande, so garantiert die Einkaufsagentur Korn nur den ermittelten Preis, wenn dieser von der Einkaufsagentur Korn gegenüber dem Kunden schriftlich garantiert wurde. Darüber hinaus gehende Ansprüche, insbesondere solche aus dem Vertrag mit Dritten bestehen ihr gegenüber nicht.

Angebot und Vertragsabschluß

Die Angebote der Einkaufsagentur Korn sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die Einkaufsagentur Korn eine Bestellung des Käufers schriftlich bestätigt. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden. Die Einkaufsagentur Korn behält sich vor, einen Vertragsabschluß mittels Rechnung zu bestätigen.

Widerrufs- und Rückgaberecht

Da die Einkaufsagentur Korn ausschließlich Geschäfte mit Gewerbekunden betreibt, kommt das Fernabsatzgesetz für Endverbraucher nicht zur Geltung.

Ferner gilt das Widerrufsrecht nicht für Bestellungen in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.

Preise

Alle Preise verstehen sich zuzüglich der am Tage der Auslieferung gültigen Mehrwertsteuer. Die in den Angeboten enthaltene Preise sind unverbindlich. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung der Einkaufsagentur Korn genannten Preise. Bei Abrufbestellungen dient der vereinbarte Preis bei Vertragsabschluß als Grundlage. Preisänderungen während der Laufzeit des Abrufvertrages berechtigen die Einkaufsagentur Korn zur Preisanpassung.

Liefer- und Leistungszeit

Alle Liefervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung durch die Einkaufsagentur Korn.

Sämtliche Lieferverpflichtungen stehen unter dem Vorbehalt eigener rechtzeitiger Belieferung. Entsprechende Dispositionen sind von Einkaufsagentur Korn nachzuweisen.

Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig. Bei Lieferverträgen gilt jede Teillieferung und Teilleistung als selbständige Leistung.

Lieferverzug tritt nicht ein im Falle höherer Gewalt sowie aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu zählen Betriebsstörungen, höhere Gewalt, Streiks etc., gleich ob diese im eigenen Betrieb, dem des Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten. In diesen Fällen kann der Käufer keinen Verzugsschaden bzw. Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen.

Die Einkaufsagentur Korn ist im Fall von ihr nicht zu vertretender Liefer- und Leistungsverzögerungen berechtigt, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer Frist von 2 Monaten hinauszuschieben, oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Liefer- und Leistungsverzögerung länger als 2 Monate dauert, ist der Käufer berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Liefer- und Leistungszeit durch Gründe, die nicht von der Einkaufsagentur Korn zu vertreten sind, kann der Käufer hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die vorgenannten Umstände kann sich die Einkaufsagentur Korn nur berufen, wenn sie den Kunden unverzüglich schriftlich benachrichtigt. Bei Lieferverzug den die Einkaufsagentur Korn zu vertreten hat, haben Kaufleute unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen nur das Recht zum Rücktritt vom Vertrag.

Versendung und Gefahrenübergang

Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, der Wahl des Verkäufers, bzw. des Vorlieferanten überlassen. Alle Gefahren gehen auf den Käufer über, sobald die Ware der den Transport ausführenden Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager der Einkaufsagentur Korn, bzw. des Lieferanten der Einkaufsagentur Korn verlassen hat. Die Einkaufsagentur Korn versichert jedoch die Ware auf Kosten des Käufers, wenn dieser die Versicherung der Ware schriftlich begehrt. Bei Sendungen an die Einkaufsagentur Korn trägt der Versender das Risiko, insbesondere das Transportrisiko bis zum Eintreffen der Ware bei der Einkaufsagentur Korn.

Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen der Einkaufsagentur Korn sind innerhalb 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Bei Neukunden behält sich die Einkaufsagentur Korn das Recht vor, diese ausschließlich per Vorauskasse zu beliefern. Sämtliche Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld angerechnet, unabhängig von anders lautenden Bestimmungen des Käufers. Sind bereits Kosten der Beitreibung und Zinsen entstanden, wird die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung angerechnet. Der Käufer ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden sind oder unstreitig sind.

Teillieferungen oder Teilleistungen können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt oder eine Bank einen Scheck nicht einlöst, ist die Einkaufsagentur Korn zum sofortigen Rücktritt vom Liefervertrag ohne besondere vorherige Ankündigung berechtigt. In diesen Fällen werden ohne besondere Anforderung sämtliche Forderungen der Einkaufsagentur Korn gegenüber dem Käufer sofort in einem Betrag fällig.

Gleiches gilt, wenn der Einkaufsagentur Korn andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen.

Hält die Einkaufsagentur Korn weiter am Vertrag fest, ist sie berechtigt, Vorauszahlungen, Bankbürgschaften oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.

Der Einkaufsagentur Korn steht das Recht zu, den im Verzug befindlichen Kunden von der weiteren Belieferung auszuschließen, auch wenn entsprechende Lieferverträge geschlossen worden sind.

Vom Verzugszeitpunkt an ist die Einkaufsagentur Korn berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite zu berechnen. Der Käufer trägt die gesamten Beitreibungs- sowie etwaige Gerichts- und Vollstreckungskosten.

Die Einkaufsagentur Korn ist berechtigt, ihre Forderungen abzutreten.

Möchte ein Käufer von einem bereits geschlossenen Kaufvertrag zurücktreten, so ist der Rücktritt nur mit Zustimmung der Einkaufsagentur Korn möglich. Durch den Rücktritt entstandene Kosten seitens der Einkaufsagentur Korn, bzw. durch den Lieferanten der Einkaufsagentur Korn, werden dem Käufer in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt

Die Einkaufsagentur Korn behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren und Leistungen bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der Geschäftsverbindung gegenüber dem Käufer entstandenen oder noch entstehenden Forderungen, gleich welcher Art und welchen Rechtsgutes, vor. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der Saldoforderung.

Gewährleistung

Der Garantiezeitraum entspricht grundsätzlich den jeweiligen Herstellerangaben, beträgt aber mindestens die gesetzlich vorgeschriebenen 6 Monate.

Je nach Aussage des Herstellers wird repariert, Ersatz geliefert oder vorab ausgetauscht. Es gelten grundsätzlich die Garantiebestimmungen des jeweiligen Herstellers, bzw. des vermittelten Lieferanten.

Im Falle von Mängeln des Liefergegenstandes, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört, ist die Einkaufsagentur Korn berechtigt, den fehlerhaften Liefergegenstand beim Hersteller bzw. Lieferanten zur Nachbesserung anzumahnen oder diesen einen neuen Gegenstand liefern zu lassen. Der Käufer ist bei Fehlschlagen der Nachbesserung oder Ersatzlieferung berechtigt, Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung (Wandlung) des Vertrages zu verlangen. Eine Nachbesserung ist fehlgeschlagen, wenn sie mehrfach versucht wurde und eine weitere Nachbesserung dem Käufer nicht zuzumuten ist. Der Käufer hat die empfangene Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, Beschaffenheit und zugesicherter Eigenschaften zu untersuchen und muss der Einkaufsagentur Korn etwaige Mängel unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche schriftlich mitteilen. Nach Ablauf der Frist ist die Einkaufsagentur Korn frei von der Gewährleistungspflicht, was fehlerhafte, beschädigte bzw. falsche Lieferung betrifft. Zur Mängelbeseitigung hat der Käufer dem Lieferanten der Einkaufsagentur Korn die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten Gegenstand oder Muster davon zur Verfügung zu stellen; andernfalls entfällt die Gewährleistung. Solange der Käufer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann er keine Nachbesserung, Wandlung oder Minderung verlangen. Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.

Sonstige Schadensersatzansprüche

Für Schadensersatzansprüche aus positiver Vertragsverletzung, unerlaubter Handlung, Organisationsverschulden, Verschulden bei Vertragsabschluß haftet die Einkaufsagentur Korn nur, wenn ihr, bzw. ihren Erfüllungsgehilfen, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.

Reparaturen

Es gelten die individuellen Reparaturbedingungen des einzelnen Hersteller, Großhändlers oder Lieferanten, die dieser auf Anfrage übermittelt.

Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen sowie die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Einkaufsagentur Korn und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als zwingend vereinbart. Andere nationalen Rechte, ebenso das einheitliche internationale Kaufrecht (EKA, EKAG, jeweils 17.7.1973) werden ausgeschlossen.

Soweit der Käufer Vollkaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen ist, wird der Geschäftssitz des Verkäufers als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus der Geschäftsbeziehung ergebenden Streitigkeiten vereinbart.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine sonstige Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, wird hiervon die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt.

Datenschutz

Die Einkaufsagentur Korn verwendet die vom Kunden mitgeteilten Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse lediglich zur Abwicklung der Bestellung und sonstiger vertraglicher Beziehungen zum Kunden. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben.